Die Mietkautionshöhe sorgt immer wieder für Diskussionen zwischen Mieter und Vermieter. Doch wie hoch darf die Mietkaution tatsächlich sein?
Geregelt ist das Ganze im Obligationenrecht (OR; Art. 257e) Höhe der Mietkaution als Privatmieter
In Punkt 2 heisst es dort: „Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen.“
Damit ist die Mietkautionshöhe nach oben limitiert. Mehr als drei Monatszinse dürfen nicht als Sicherheit vom Mieter verlangt werden. Das gilt für Privatmieter. Grundsätzlich können Kantone noch weitere Bestimmungen erlassen.
Beispiel:Liegt der monatliche Mietzins für eine 2 ½ Zimmer Wohnung in Zürich zum Beispiel bei 2.000 Franken monatlich, dann darf die Mietkaution maximal 6.000 Franken hoch sein.